• "Walking-Bus" / "Let`s go!"

    „Walking-Bus“ 

    Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 ist es gelungen, an verschiedenen Stellen in der Stadt sogenannte „Walking-Bus-Haltestellen“ einzurichten. An diesen 5 „Walking-Bus-Haltestellen“ (s. Karte) treffen sich morgens die Kinder, um sich von dort aus gemeinsam auf den Weg zur Schule zu begeben. Die Zeiten richten sich natürlich nach der Länge des Weges und werden von den Kindern, sicher auch mit Unterstützung der Eltern, gemeinsam bestimmt, sodass alle pünktlich zum Schulbeginn in der Schule ankommen.

    Unterwegs kommen immer weitere Kinder dazu, sodass Kinder aus allen Jahrgängen zusammen den weiteren Weg zur Schule gehen. 

    Wünschenswert und wichtig ist, dass sich immer wieder Eltern oder Großeltern finden, die die eine oder andere Buslinie (zumindest zu Beginn eines neuen Schuljahres) begleiten. 


    „GelbeFüße“

    „Gelbe Füße“ sind auf den Gehwegen markiert, sie zeigen den Kindern die Stellen, an denen eine Fahrbahnüberquerung gut möglich ist (Festlegung der möglichen Übergänge durch Schulträger und Polizei). 

    „Gelbe Füße“ markieren auf den Wegen die Stellen, die einen sicheren Schulweg auszeichnen, auch wenn die Strecke dadurch vielleicht hier und da ein wenig länger wird. Auch sind dadurch die Stellen sichtbar markiert, am denen eine Fahrbahnüberquerung einigermaßen sicher ist. Mit den „gelben Füßen“ geht gleichzeitig auch ein Signal an die Autofahrer, an den entsprechenden Stellen besonders aufmerksam zu sein.


    Neben dem gemeinsamen GEHEN zur Schule, können die Kindern zudem auch noch Punkte für ihre Klasse sammeln. Immer dann, wenn eine die Klasse 100 Punkte gesammelt hat, die Kinder also 100-mal morgens zu Fuß zur Schule oder zur Bushaltestelle gegangen sind, dürfen sie einen sogenannten gelben, grünen, blauen oder roten Klassen-Ball in einen Glaszylinder im Büro von Frau Finkeldei werfen. Von Woche zu Woche können alle Kinder beobachten, wie viele Bälle alle Kinder aller Klassen bereits gesammelt haben. Wenn eine bestimme Markierung in dem Glasbehälter erreicht ist, wartet auf alle Kinder eine „bewegungsanimierende“ Überraschung, die natürlich nicht verraten wird. 


    „Elternbring- und Abholzone“

    Sollten doch noch Eltern oder Großeltern ihre Kinder zur Schule bringen („Elterntaxi“), dürfen diese wegen des Halteverbotes im Bereich der Schule nur bis zum Parkplatz des Schwimmbades fahren. Die Kinder gehen dann von dort aus den Rest des Weges zu Fuß zur Schule.


  • "Fair Drive"

    Die folgenden Hinweise sind in einem Flyer, den alle FahrschülerInnen und Fahrschüler erhalten, noch einmal aufgeführt. Sowohl die Kinder als auch die Erziehungsberechtigen unteschreiben eine Vereinabrung, die aufgezeigten Verhaltensregeln einzuhalten.


    Regeln für den sicheren Schulweg mit dem Bus


    Die Schüler und Schülerinnen, die Kollegien, Mitarbeiter und Erziehungsberechtigten der Nieheimer Schulen, der Schulträger und die zuständigen Busunternehmen sind sich einig:

    Ein rücksichtsvoller, gleichberechtigter Umgang miteinander bildet die Grundlage für ein stressfreies und sicheres Busfahren. Um dies zu erreichen, müssen Regeln unabdingbar eingehalten werden. Eine der wichtigsten Sicherheitsregeln ist in diesem Zusammenhang, dass niemals jemand vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße läuft, sondern abwartet bis freie Sicht auf die Fahrbahn gegeben ist. 

    In diesem Zusammenhang auch noch ein Appell an die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder mit dem Auto abholen: 

    Bitte parken Sie nicht im Bereich der Haltestellen, sondern auf dem Parkpaltz des Schwimmbades!


    Wie verhalte ich mich an der Bushaltestelle richtig:

    • Für den geordneten Einstieg bilden sich Warteschlangen vor der weißen Haltelinie (Weg von der Straße!).
    • Ich drängle und schubse nicht.
    • Ich halte mich an die Anordnungen des Busfahrers, der Busbegleiter sowie der Lehrperson, die Busaufsicht hat.
    • Ich stelle meine Tasche so auf, dass sie kein Hindernis darstellt und kein Platzhalter in der Warteschlange.
    • Keiner hält sich hinter der weißen Linie in Richtung Straße auf.
    • Busfahrkarte bereithalten.

    Wie verhalte ich mich beim Ein- und Aussteigen richtig?

    • Beim Einstieg in den Bus warte ich solange, bis der Busfahrer die Tür öffnet.
    • Ich drücke nicht gegen die Bustür, da die Türen sonst beschädigt werden.
    • Der Einstieg erfolgt einzeln und nur durch die vordere Bustür.
    • Ich gehe erst dann, wenn vor mir Platz ist.
    • Ich steige, wenn ich an der Reihe bin, zügig und rücksichtsvoll in den Bus ein.
    • Ich halte beim Einsteigen meine gültige Busfahrkarte dem Busfahrer zur Kontrolle hin.

    Wie verhalte ich mich im Bus richtig?

    • Die jüngeren Schüler (Klasse 1-6) sollen aus Sicherheitsgründen einen Sitzplatz im vorderen Busbereich erhalten.
    • Während der Fahrt verhalte ich mich ruhig auf meinem Sitz- oder Stehplatz.
    • Ich halte den Bus sauber und beschädige nichts.
    • Plätze werden nicht freigehalten oder durch Schultaschen belegt.
    • Am Zielort verlasse ich ruhig und zügig den Bus.
    • Alle Beteiligten gehen rücksichtsvoll, freundlich und höflich miteinander um.
    • Die Busbegleiter tragen ihre Ausweise für jeden erkennbar.

    Welche Funktion haben die Busbegleiter?

    • Sichere Organisation des Einstiegs in den Bus.
    • Ansprechpartner bei Problemen im Bus für kleinere Schülerinnen und Schüler.
    • Melden von ernsten Vorfällen im Bus oder an der Bushaltestelle.

    Konsequenzen bei Fehlverhalten

    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mich nicht an diese Regeln halte?

    Info zur rechtlichen Grundlage:

    Ein Schüler/eine Schülerin kann von der Schülerbeförderung im Schulbus ausgeschlossen werden, wenn er/sie in rücksichtsloser Weise die Sicherheit und Ordnung des Busbetriebs gefährdet und den Anordnungen des Busfahrers nicht folgt (vgl.§14 Abs.4 der BOKraft).


     Maßnahmen bei Regelverstößen:

    1. Ermahnungdes Schülers/der Schülerin und erzieherisches Gespräch mit der Schulleitung, je nach Schwere des Vorfalls Information der Erziehungsberechtigten 
    2. Bei Sach- oder Körperbeschädigung Einschaltung der Polizei durch den Verkehrsträger
    3. Mitteilung an den Schulträger und Information der Erziehungsberechtigten durch den Schulträger
    4. Vorübergehender Einzug der Busfahrkarte
Share by: